Die Jugendleitercard ist da! Seit 19.05.99 ersetzt sie den bisher
gültigen Gruppenleiterausweis. Bekommen können diese Karte alle
ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die mindestens eine
Jugendleitergrundausbildung mit pädagogischen und rechtlichen Inhalten,
sowie Kenntnisse in erster Hilfe besitzen. Das Mindestalter beträgt 16
Jahre, notwendig ist ein unentgeltliches Engagement über längere Zeit in
der Jugendarbeit. Die Karte kann mit Lichtbild beim Kreisjugendring
beantragt werden. Gültig ist die Karte drei Jahre lang, danach muß ein
neuer Antrag gestellt werden. Zum einen stellt die Karte eine Legitimation
gegenüber Erziehungsberechtigten und gegenüber staatlichen und
nichtstaatlichen Stellen dar, zum anderen kann der Inhaber damit ein
Zuschuß zur Bahncard erhalten. |